Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das unterscheidet sie von der Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrzeugführer haben muss. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Dabei muss es sich nicht um einen Unfallschaden handeln, sondern auch Diebstahl und andere Dinge sind versichert.

Die Beiträge zur Teilkaskoversicherung richten sich nach dem Typ des Fahrzeuges und dem Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet wird. Das heißt dann Typ- und Regionalklasse. Oft sind die Tarife in einer Stadt höher als in ländlichen Gebieten, und eventuell lohnt es sich, sein Fahrzeug ein paar Kilometer außerhalb anzumelden. Es gibt einige Direktversicherungen, die auch das Alter des Halters bzw. des jüngsten Fahrers berücksichtigen und ob das Fahrzeug überwiegend in einer Garage oder auf offener Straße geparkt wird. Auch die gefahrenen Kilometer pro Jahr können eine Rolle spielen, und eine zu vereinbarende Selbstbeteiligung im Schadensfall mindert die Beiträge noch einmal.

Die Teilkaskoversicherung erhöht die Beiträge im Schadensfall nicht. Das ist ein weiterer Unterschied zur Vollkaskoversicherung, bei der man nach einem Schaden höhere Beiträge zu leisten hat.

Da eine Teilkaskoversicherung nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte man sich den Abschluss gut überlegen. Bei Fahrzeugen, die neu oder bis zu drei Jahren alt sind, ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, da der Wert des Fahrzeuges recht hoch sein kann. Bei Fahrzeugen zwischen drei und sieben Jahren empfiehlt sich die Teilkaskoversicherung. Fahrzeuge, die älter sind als sieben Jahre, müssen nicht unbedingt teilkaskoversichert sein. Hier ist der Wert des Fahrzeuges entscheidend und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.